BJV Kreisgruppe Furth im Wald
 
Jagd ist praktizierter Naturschutz

2. Krähenjagd 2025

Nach dem Erfolg von 2024 setzt Hegeringleiter Rudi Meindl für den 25. Oktober die zweite Krähenjagd in 2025 an.

Nach den reviereigenen Jagden trifft man sich wieder ab 08:00 Uhr im Gasthaus Meier (Dalking).

Bitte Teilnahme bei Rudi melden, damit er genügend Weisswürste und Pfälzer bestellen kann.

Na dann, Waidmannsheil!


1. Die Beantragung der Aufwandsentschädigung für erlegtes Schwarzwild im Jagdjahr 2024/25 ist ab sofort möglich!
Der Antrag kann, wie bereits im Vorjahr, nur Online unter folgendem Link gestellt werden:
https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmuv/stmuv/lgl/erstattungsantrag_asp/index
Zu diesem Antrag muss die bestätigte Kopie der Streckenliste hochgeladen werden (sonst keine weiteren Unterlagen!).
Die bestätigte Streckenliste ist bei uns erhältlich.
Hierzu schicken Sie am besten eine Mail mit Angabe des Reviers an sonja.gruber@lra.landkreis-cham.de.
Dann erhalten Sie die bestätigte Streckenliste als PDF per Mail zurück und Sie müssen sie nicht mehr gesondert scannen oder abfotografieren.
Natürlich kann die bestätigte Streckenliste auch im Landratsamt abgeholt werden (Neubau, Zimmer N0-24, Gruber Sonja, Kolbeck Lena).
Wir bitten, auch folgende Hinweise des LGL zu beachten:
Bitte beachten Sie die Frist für die Antragstellung: 16.11.2025.


Hallo zusammen,
in den Bereichen rund um das Naturschutzgebiet Regentalaue (Hegegemeinschaften Cham-Mitte, Schorndorf und Pemfling), aber auch im Bereich des Neumühlenweihers in der Gemeinde Weiding und im Bereich Drachensee Furth im Wald verursachen Wildgänse in zahlreichen Jagdrevieren seit Jahren z. T. beträchtliche Wildschäden. Die reguläre Jagdzeit auf Grau-, Nil- und Kanadagänse beginnt erst am 1. August.
In Jagdrevieren, in denen Wildgänse übermäßige Wildschäden verursachen, können Revierinhaber für den Monat Juli eine Schonzeitausnahme  beantragen. Betroffene Revierinhaber können sich mit der Unteren Jagdbehörde in Verbindung setzen oder ggf. gleich einen entsprechenden Antrag mit kurzer stichhaltiger Begründung (am besten per E-Mail) bei der Unteren Jagdbehörde stellen. Die Jagdausübung darf frühestens ab dem 01.07. und beschränkt auf sitzende Junggänse bewilligt werden. Eine Bewilligung der vorzeitigen Bejagung innerhalb von Naturschutzgebieten, Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten ist nicht zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Meindl Rudi