Wildschaden durch Wildgänse.
Weitergeleitet vom Hegeringleiter Rudi Meindl:
Hallo zusammen,
gestern, 01.09.2025, ist eine Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes in Kraft getreten.
Diese Änderung betrifft die Vorschrift zur Nilgans und trifft Regelungen zur neu ins Jagdrecht aufgenommenen Rostgans.
Bei der Nilgans handelt es sich um eine invasive Art.
Durch die Verordnung vom 12.08.2025 (Inkrafttreten am 01.09.2025) wird die bestehende Jagdzeit für Nilgänse auf eine ganzjährige Jagdzeit ausgeweitet. Auch besteht für die Nilgans – ähnlich wie bei anderen invasiven gebietsfremden Arten (z.B. Waschbär, Marderhund) – kein Elterntierschutz!
Außerdem wurde die Rostgans neu dem Jagdrecht unterstellt.
Für adulte Rostgänse gilt eine Jagdzeit 1. September bis 28. Februar.
Jungvögel der Rostgänse sind ganzjährig bejagbar.
Da Rostgänse bisher nicht im aktuellen Formular der Streckenliste aufgelistet sind, sollen erlegte oder als Fallwild aufgefundene Rostgänse unter „Sonstige Gänsearten“ eingetragen werden.
Bitte aber im Feld „Bemerkungen“ angeben, ob es sich hier um Rostgänse oder weitere Gänsearten handelt.
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Gruß Rudi