Anerkanntes Nachsuchengespann
Josef Fischer mit
BGS Veit v. d. Uhlenbäk
Mobil : 0151 2170 4815
Jeder Zeit Erreichbar !!
Waidgerechtigkeit und Tierschutz fordern es, Verantwortung zu Übernehmen und schwer krankes oder verletztes Wild von seinem Leiden zu
erlösen.
Auch wenn am Vermeindlichen Anschuß keine Pirschzeichen oder Schweiß zu finden sind, sollte dieser von einem Nachsuchengespann
kontrolliert werden.
Anerkannte Nachsuchengespanne dürfen ohne Zustimmung des Nachbarrevierinhabers Reviergrenzen überschreiten
und im Rahmen der Nachsuche das Wild erlösen.
Nachsuchenführer Verpflichten sich gegenüber Dritten keine Angaben zu Personen und Revieren zu machen und müssen über die durchgeführten Nachsuchen Stillschweigen waren !